LKW

Klasse C

  • Die Klasse C kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
  • auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse – gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen
  • der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig
  • der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig
  • befristet auf 5 Jahre, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und eines augenärztlichen Zeugnisses oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren)
  • eingeschlossen ist die Klasse C1

KlIMG_0251asse CE

  • Die Klasse CE kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig
  • der Vorbesitz der Klasse C ist notwendig
  • befristet auf 5 Jahre, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und eines augenärztlichen Zeugnisses oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren)
  • eingeschlossen sind die Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz der Klasse D1 und DE bei Vorbesitz von Klasse

Übersicht aller Führerscheinklassen als PDF zum Download