Klasse B (ab 18 Jahre oder in begleitetem Fahren ab 17 Jahre)
Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden. Sie wird unbefristet ausgestellt und ist die am häufigsten erteilte Fahrerlaubnis.
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht übersteigt).
- kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
- eingeschlossen ist die Klasse AM
Klasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen – z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ab 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die mit einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt vorzulegen ist.
Zu beachten ist:
- Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Die begleitende Person darf max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.
- Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins