Weiterbildung Berufskraftfahrer

Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerlkwb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (9. September 2008 oder 9. September 2009) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt werden.

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG) vom 14. August 2006, in Kraft getreten am 1. Oktober 2006

V. Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber

Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Die Blöcke dürfen dann aber durchaus auf mehrere Jahre verteilt werden. Dementsprechend kann die Teilnahme an einzelnen “ Weiterbildungsblöcken“ dann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die bereits absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten angerechnet. Die Weiterbildungseinrichtungen haben hierzu unterschiedliche Angebote entwickelt, die den Anforderungen der einzelnen Fahrer/innen bzw. der Unternehmen entsprechen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen!

Berufskraftfahrerqualifikation in aller Kürze

Wer braucht einen Grundqualifikationsnachweis und einen Weiterbildungsnachweis?

Alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis

  • C1, C1E, C oder CE (LKW>3,5t zGG und deren Kombinationen)
    oder
  • D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

gewerblich  nutzen wollen (dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werkverkehr)

Ab wann braucht man einen Grundqualifikationsnachweis?

Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben und alle LKW- Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.

Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis?

durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum „Berufskraftfahrer/in“oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten.
durch eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder
durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelslkammer

Wie erfolgt die Weiterbildung?

Durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung bei entsprechenden Ausbildungseinrichtungen.

Wie lange dauert die Weiterbildungsschulung?

Die Weiterbildungsschulung umfaßt 35 Stunden á 60 Minuten. Sie kann zusammenhängend absolviert werden oder in bis zu 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) verteilt werden.

Wie oft ist die Weiterbildungsschulung  zu wiederholen?

Alle 5 Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen.

Gibt es eine Prüfung zu der Weiterbildungsschulung?

Es erfolgt keine Prüfung zur Weiterbildung. Der Schulungsnachweis ist ausreichend und ist der Führerscheinstelle vorzulegen.

Wie wird die Qualifikation dokumentiert?

Durch Eintragung der Schlüsselnummer „95. Kraftfahrer, der Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht gemäß Artikel 3 bis zum……..erfüllt“ in den Führerschein wird die Qualifikation für 5 Jahre nachgewiesen Danach ist eine neue Schulungsbescheinigung vorzulegen; der Führerschein ist dann zu erneuern.